Wir befinden uns in einem Strudel der Ereignisse was die Entwicklungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betrifft. Bund und Land erlassen regelmäßig neue Verordnungen, Geschäfte werden geschlossen, soziale Kontakte auf ein Minimum reduziert.
Für Unternehmer:innen jeder Art wirft die aktuell dynamische Situation viele Fragen auf, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und welche Schritte zu veranlassen sind. Wir wollen Ihnen in diesen turbulenten Zeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen und haben neben einer Infowebsite deshalb eine kostenfreie Informations-Hotline für Unternehmen eingerichtet: Unter der Nummer
(Mo. bis Do.: 8:00 bis 16:30 Uhr, Fr. 8:00 bis 13:30 Uhr)
stehen Ihnen Mitarbeitende der WFG zur Verfügung um Ihnen Fragen zu beantworten, Informationen zur Verfügung zu stellen und den Weg zu Hilfsangeboten zu lotsen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir sind für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen da!
Hier finden Sie weitere Informationen, welche Mittel und Hilfen Sie nutzen können, beispielsweise zum Schutzschild der Bundesregierung für Unternehmen, Entschädigungen bei einer Quarantäneanordnung oder zum Kurzarbeitergeld.
Alle Regelungen finden Sie in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
Corona-Verordnung des Landes in der ab 28. Oktober 2021 gültigen Fassung
Festgelegt werden in der Corona-Verordnung des Landes unter anderem die konkreten Warn- und Alarmwerte, ab denen Einschränkungen für nicht geimpfte Personen vorgesehen sind:
Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8,0 oder ab 250 COVID-19-Patient:innen auf den Intensivstationen.Die Regel wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
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